Quarantäne und Testungen in der Grundschule
Mit Beginn der Herbstzeit folgt auch die Erkältungszeit. So wie von vielen Kinderärzten befürchtet, soll es in diesem Winter viele Infektionen in den nächsten Wochen und Monaten geben. Nicht jede Infektion ist gleich eine Covid-19-Infektion, dennoch muss Vorsicht geboten sein. Dazu folgende Hinweise:
Kinder, die krank sind, kommen bitte nicht zur Schule.
Bei Erkältungssymptomen sollten die Kinder zunächst 24 Stunden zu Hause gelassen und
und beobachtet werden.
Kinder, die wieder zurück in die Schule kommen und eine Pool-Testung versäumt haben, müssen
einen Antigen-Schnelltest vorlegen (am besten einen PCR-Schnelltest). Eine Liste qualitativ
hochwertiger Schnelltests, die vom Paul Ehrlich Institut empfohlen wurden, soll bald veröffentlicht
werden.
Im Ausnahmefall testen wir auch in der Schule mit unseren Antigen-Schnelltests. Dies sollte jedoch
nur die Ausnahme sein. Dazu muss Ihr Kind auch unbedingt um 7.45 Uhr vor dem Unterricht im
Klassenraum sein!
In einem positiv getesteten Fall soll nur das infizierte Kind in Quarantäne.
Diese Quarantäneregelung greift, wenn die Schule über ein Hygienkonzept verfügt,
das auch eingehalten wird (AHA+L). Und das haben wir!
Sollte die Quarantäne für asymptomatische Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen dennoch ausnahmsweise angeordnet werden, soll sie durch „Freitestung“ frühzeitig beendet werden, um die Wiederteilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Die Durchführung von Freitestungen fällt nicht in die Verantwortung der Schulen.
Eine Freitestung ist am fünften Tag mittels eines PCR-Tests oder eines qualitativ hochwertiger Antigen-Schnelltests möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und ihre Unterstützung.
Die Schulleitung