Laut Gesetz müssen Sie als Eltern ein Drittel des Durchschnittsbetrages von 48 EUR – somit 16 EUR - für die Schulbücher Ihres Kindes bezahlen. Das Geld wird immer zum Ende eines Schuljahres für das darauffolgende Schuljahr eingesammelt.
Die Schulbücher Ihrer Kinder werden zentral von der Schule beschafft und sogenannte Präsenzbücher (Bücher, in
die nicht hineingeschrieben wird) werden Ihrem Kind leihweise überlassen.
Mit den Büchern sollte sorgsam umgegangen werden. Sie sind am Ende des Schuljahres in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, da eine mehrjährige Nutzungsdauer vorgesehen ist. Beschädigte, verschmutzte
und mit Stift „ausgefüllte“ Lehrwerke müssen ersetzt werden.
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