In allen Klassen muss innerhalb von 6 Wochen nach Schuljahresbeginn ein Elternabend stattfinden, um die Wahl der Elternvertreter*innen durchzuführen. Ebenso wird über die Lerninhalte in den Fächern, die Beurteilungsgrundlagen sowie über weitere interne Klassenabsprachen informiert. Im laufenden Schuljahr kann ein zweiter Elternabend durchgeführt werden.
Die beiden gewählten Elternvertreter*innen sind automatisch Mitglied in der Schulpflegschaft.
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