Der Schulweg liegt im alleinigen Verantwortungsbereich von Erziehungsberechtigten, das betrifft das Zu-Fuß-Gehen, das Rollerfahren, das
Radfahren und auch die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Kinder sollten den Weg zur Schule bzw. Bushaltestelle sicher kennen, auf besondere Gefahrenstellen hingewiesen werden und Straßen
nur an sicheren Stellen überqueren.
Das Fahren mit dem Fahrrad zur Schule sollte nur solchen Kindern gestattet werden, die ihr Rad absolut sicher beherrschen und die in der Lage sind, sich verkehrsgerecht zu verhalten.
Fahrrad oder Roller müssen verkehrssicher sein und beim Fahrradfahren muss ein Helm getragen werden. In den Wintermonaten ist zudem eine funktionierende Beleuchtung Voraussetzung.
Zurück zu Hartmannschul-Navigator