Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz entscheiden die Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist. In diesen Fällen handelt es sich bei dem Schulversäumnis um entschuldigte Fehlzeiten.
Zu den Unwetterereignissen zählen:
- (extrem) heftiger Starkregen,
- schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen,
- schwere bis extreme Gewitter evtl., mit extremen Orkanböen/Starkregen,
- (extrem) starker Schneefall evtl., mit Verwehungen,
- Glatteis.
Betrifft das Unwetter das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen kann das Ministerium für Schule und Bildung über ein landesweites Ruhen des Unterrichts in Präsenz entscheiden. Schülerinnen und Schüler verbleiben bei einem angeordneten Ruhen des Präsenzbetriebes zu ihrem eigenen Schutz zu Hause und nehmen am Distanzunterricht teil oder erledigen ersatzweise Aufgaben.
Weitere wichtige und aktuelle Informationen können jeweils über die Homepage der Schule www.hartmannschule.de eingeholt werden.
Zurück zu Hartmannschul-Navigator