Aktuelles Hygienekonzept (Stand 01.02.2023)
Liebe Eltern,
zurzeit gelten folgende Hygieneregeln:
Wegfall von Testungen
Die verpflichtende (Selbst-)Testung bei Symptomen entfällt und es wird verstärkt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gesetzt. Wenn Eltern es zur Abklärung ihres eigenen Infektionsstatus bzw. des Infektionsstatus ihrer Kinder wünschen, einen Selbsttest vorzunehmen, können sie hierfür aber weiterhin die von den Schulen ausgegebenen Tests nutzen.
Antigen-Schnelltests für zu Hause
Die restlichen an der Schule vorhandenen Schnelltests können auf Anfrage herausgegeben werden. Sprechen Sie dazu bitte die Klassenlehrkraft Ihres Kindes an. Dies gilt so lange, bis alle Tests aufgebraucht sind.
Typische Covid 19 Symptome
Husten (mehr als gelegentlich und nicht durch eine Grunderkrankung erklärt), Fieber, Schnupfen (nicht durch eine Grunderkrankung erklärt), reduzierter Allgemeinzustand („Abgeschlagenheit“), Halsschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden (z.B. erhebliche Bauchschmerzen mit oder ohne Durchfall und Erbrechen), Störung des Geschmacks- und Geruchssinns, Muskelschmerzen, Atemnot, Herzrasen.
Infektionen / Quarantäne
Die Isolationspflicht von 5 Tagen nach einer nachgewiesenen Infektion entfällt!
Grundsätzlich wird aber nach Wegfall der Isolationspflicht positiv getesteten Personen, die nicht krank zuhause bleiben, dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen. Die Empfehlung gilt nicht für Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Personen, die aus medizinischen oder sonstigen vergleichbaren wichtigen Gründen keine Maske tragen können.
Nur gesund zur Schule schicken
Sicherlich kann es auch aktuell zu Erkrankungen und Symptomen kommen, die eine Teilnahme am Unterricht für einige Tage unmöglich machen. Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.
Masken
In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Selbstverständlich wird niemand wegen des Tragens einer Schutzmaske diskriminiert; Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Eltern) entscheiden eigenverantwortlich, ob eine Maske getragen wird oder nicht.
Lüften
In den Klassenräumen wird weiterhin regelmäßig stoßgelüftet.
Offener Anfang und Eingänge
Es gibt den offenen Anfang. Die Kinder können in der Zeit von 7.45 Uhr bis 8.00 Uhr in ihre Klassenräume gehen und sich an ihren Sitzplatz setzen. Sie sollen sich morgens weiterhin nicht auf dem Schulhof oder auf dem Schugelände aufhalten.
Es gibt weiterhin zugeordnete Eingänge für die Klassenräume. Wir empfehlen, diese weiterhin zu nutzen
Hinweis: Der Unterricht beginnt pünklich um 8 Uhr. Bis dahin sollte Ihr Kind im Klassenraum sein.
Feuerwehrtreppe: 3b und 2a
Eingang Hauptgebäude: 1a, 1b, 4a und 4b
Eingang Törchen am Schlupfwinkel: 2b
Eingang durch Schultor: 3a
Die Hofpausen bleiben weiterhin getrennt (jeweils immer 4 Klassen auf dem Pausenhof).
Betreuung im Schlupfwinkel
Der Ganztagsbetrieb findet wieder im gewohnten Rahmen statt. Es gibt wie gewohnt eine Frühbetreuung ab 7.30 Uhr und Betreuung bis spätestens 16 Uhr. Es wird ein warmes Mittagessen angeboten. Die früheste Abholzeit ist 15 Uhr!
Betreten des Schulgeländes
Das Schulgelände und -gebäude darf ab jetzt auch wieder von Eltern und Besuchern betreten werden.
Die Schulleitung